Arbeitsumfang bei gesteigerter Unterhaltspflicht

Freitag, den 25. Dezember 2009

www.premium-rechtsanwalt.com informiert über aktuelle Urteile. Arbeitsumfang bei gesteigerter Unterhaltspflicht Der Unterhaltspflichtige hat eine gesteigerte Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft. Dies gilt insbesondere, wenn der Unterhaltspflichtige lediglich einer Teilzeittätigkeit nachgeht. Dann besteht für ihn eine Verpflichtung eine zusätzliche Beschäftigung zu suchen. Durch diese soll er in der Lage sein, zusätzliche Mittel für den Kindesunterhalt zu erwirtschaften. [...]

Geschiedenenunterhalt und unwahre Angaben über Einkünfte

Samstag, den 11. Juli 2009

Macht der Unterhaltsberechtigte gegenüber dem Unterhaltspflichtigen unwahre oder unvollständige Angaben über sein Einkommen bzw. sein erzielbares Einkommen, so entfällt der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt (OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2009, Az.: 9 UF 85/08).