Vandalismusschaden nach versuchtem Kfz-Diebstahl – Haftung der Teilkaskoversicherung?

Samstag, den 25. Dezember 2010

Eine Teilkaskoversicherung haftet nicht für Vandalismusschäden an einem versicherten Fahrzeug, wenn diese nach einem Einbruchversuch in das Fahrzeug begangen wurden (BGH, Urteil vom 24.11.2010, Az: IV ZR 248/08). Solche Schäden sind hingegen in der Fahrzeugvollkaskoversicherung versichert. View full post on Artikel

Teilkaskoversicherung – Fahrzeugschaden bei Einbruch

Montag, den 23. November 2009

Wird bei einem KFZ-Einbruch das Fahrzeug beschädigt, um an Gegenstände im Fahrzeuginneren zu gelangen, so sind diese Fahrzeugschäden vom Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkaskoversicherung muss dem Versicherungsnehmer neben den gestohlenen Gegenständen auch die entstandenen Fahrzeugschäden ersetzen (AG München, Urteil vom 13.08.2009, Az.: 223 C 6889/09).

Teilkaskoversicherung – Fahrzeugschaden bei Einbruch

Montag, den 23. November 2009

Wird bei einem KFZ-Einbruch das Fahrzeug beschädigt, um an Gegenstände im Fahrzeuginneren zu gelangen, so sind diese Fahrzeugschäden vom Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkaskoversicherung muss dem Versicherungsnehmer neben den gestohlenen Gegenständen auch die entstandenen Fahrzeugschäden ersetzen (AG München, Urteil vom 13.08.2009, Az.: 223 C 6889/09).

Teilkaskoversicherung – Fahrzeugschaden bei Einbruch

Montag, den 23. November 2009

Wird bei einem KFZ-Einbruch das Fahrzeug beschädigt, um an Gegenstände im Fahrzeuginneren zu gelangen, so sind diese Fahrzeugschäden vom Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkaskoversicherung muss dem Versicherungsnehmer neben den gestohlenen Gegenständen auch die entstandenen Fahrzeugschäden ersetzen (AG München, Urteil vom 13.08.2009, Az.: 223 C 6889/09).