<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Schmerzensgeld &#187; schwangerschaft</title>
	<atom:link href="http://schmerzensgeld24.de/tag/schwangerschaft/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://schmerzensgeld24.de</link>
	<description>Blog über Schmerzensgelder und andere Rechtsfragen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 May 2012 04:20:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
	<atom:link rel='hub' href='http://schmerzensgeld24.de/?pushpress=hub'/>
		<item>
		<title>Ausbildungsunterhaltsanspruch bei Schwangerschaft</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ausbildungsunterhaltsanspruch-bei-schwangerschaft/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ausbildungsunterhaltsanspruch-bei-schwangerschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 16:15:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[bgh urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesbetreuung]]></category>
		<category><![CDATA[schwangerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhaltsberechtigte]]></category>
		<category><![CDATA[verz]]></category>
		<category><![CDATA[Vollendung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ausbildungsunterhaltsanspruch-bei-schwangerschaft/</guid>
		<description><![CDATA[Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls in-soweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes &#8211; gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit – aufnimmt (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: XII [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls in-soweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes &#8211; gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit – aufnimmt (BGH, Urteil vom 29.06.2011, Az: XII ZR 127/09).</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Ausbildungsunterhaltsanspruch-bei-Schwangerschaft_1270">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ausbildungsunterhaltsanspruch-bei-schwangerschaft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechte bei Fitness-/Sportstudioverträgen:</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen-3/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen-3/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 15:34:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[B. Kursgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[bzw]]></category>
		<category><![CDATA[dosen]]></category>
		<category><![CDATA[Essen]]></category>
		<category><![CDATA[Getränk]]></category>
		<category><![CDATA[kleine snacks]]></category>
		<category><![CDATA[knen]]></category>
		<category><![CDATA[mp3 player]]></category>
		<category><![CDATA[schwangerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Sportstudio]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/?p=3369</guid>
		<description><![CDATA[Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied? 1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten. 2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied?<br />
1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten.<br />
2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann auch vorzeitig wieder gekündigt werden (z.B. bei Erkrankung, Grundwehrdienst, Schwangerschaft, Umzug oder Beitragserhöhung).<br />
3. Getränke und Essen: Darf man sein eigenes Essen und Trinken mitnehmen? Essen: kleine Snacks wie Energieriegel oder eine Banane dürfen nicht verboten werden. Getränke: Ein Verbot eigene Getränke mit in das Fitness- bzw. Sportstudio zu nehmen ist unwirksam. Dosen, Trinkpäckchen oder Glasflaschen können jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt werden.<br />
4. MP3-Player etc.: Das Fitness- bzw. Sportstudio darf die Benutzung von MP3-Playern etc. nicht untersagen. Jedoch darf Musik nur in einer solchen Lautstärke gehört werden, dass andere Mitglieder hiervon nicht gestört werden.<br />
5. Haftung: Mitarbeiter/Inhaber des Fitness- bzw. Sportstudios sind dazu verpflichtet die Mitglieder über mögliche Gesundheitsschäden aufzuklären. Daher haften sie für leicht fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Sportgeräte oder fehlerhafte Beratung.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:</p>
<p>http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen-3/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechte bei Fitness-/Sportstudioverträgen:</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen-2/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen-2/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 15:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[B. Kursgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[bzw]]></category>
		<category><![CDATA[dosen]]></category>
		<category><![CDATA[Essen]]></category>
		<category><![CDATA[Getränk]]></category>
		<category><![CDATA[kleine snacks]]></category>
		<category><![CDATA[knen]]></category>
		<category><![CDATA[mp3 player]]></category>
		<category><![CDATA[schwangerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Sportstudio]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/?p=3368</guid>
		<description><![CDATA[Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied? 1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten. 2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied?<br />
1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten.<br />
2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann auch vorzeitig wieder gekündigt werden (z.B. bei Erkrankung, Grundwehrdienst, Schwangerschaft, Umzug oder Beitragserhöhung).<br />
3. Getränke und Essen: Darf man sein eigenes Essen und Trinken mitnehmen? Essen: kleine Snacks wie Energieriegel oder eine Banane dürfen nicht verboten werden. Getränke: Ein Verbot eigene Getränke mit in das Fitness- bzw. Sportstudio zu nehmen ist unwirksam. Dosen, Trinkpäckchen oder Glasflaschen können jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt werden.<br />
4. MP3-Player etc.: Das Fitness- bzw. Sportstudio darf die Benutzung von MP3-Playern etc. nicht untersagen. Jedoch darf Musik nur in einer solchen Lautstärke gehört werden, dass andere Mitglieder hiervon nicht gestört werden.<br />
5. Haftung: Mitarbeiter/Inhaber des Fitness- bzw. Sportstudios sind dazu verpflichtet die Mitglieder über mögliche Gesundheitsschäden aufzuklären. Daher haften sie für leicht fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Sportgeräte oder fehlerhafte Beratung.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:</p>
<p>http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechte bei Fitness-/Sportstudioverträgen:</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 15:34:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[B. Kursgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[bzw]]></category>
		<category><![CDATA[dosen]]></category>
		<category><![CDATA[Essen]]></category>
		<category><![CDATA[Getränk]]></category>
		<category><![CDATA[kleine snacks]]></category>
		<category><![CDATA[knen]]></category>
		<category><![CDATA[mp3 player]]></category>
		<category><![CDATA[schwangerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Sportstudio]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/?p=3367</guid>
		<description><![CDATA[Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied? 1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten. 2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied?<br />
1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten.<br />
2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann auch vorzeitig wieder gekündigt werden (z.B. bei Erkrankung, Grundwehrdienst, Schwangerschaft, Umzug oder Beitragserhöhung).<br />
3. Getränke und Essen: Darf man sein eigenes Essen und Trinken mitnehmen? Essen: kleine Snacks wie Energieriegel oder eine Banane dürfen nicht verboten werden. Getränke: Ein Verbot eigene Getränke mit in das Fitness- bzw. Sportstudio zu nehmen ist unwirksam. Dosen, Trinkpäckchen oder Glasflaschen können jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt werden.<br />
4. MP3-Player etc.: Das Fitness- bzw. Sportstudio darf die Benutzung von MP3-Playern etc. nicht untersagen. Jedoch darf Musik nur in einer solchen Lautstärke gehört werden, dass andere Mitglieder hiervon nicht gestört werden.<br />
5. Haftung: Mitarbeiter/Inhaber des Fitness- bzw. Sportstudios sind dazu verpflichtet die Mitglieder über mögliche Gesundheitsschäden aufzuklären. Daher haften sie für leicht fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Sportgeräte oder fehlerhafte Beratung.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:</p>
<p>http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/anwalte/rechte-bei-fitness-sportstudiovertragen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

