Keine Schadensersatzpflicht für den Veranstalter eines Bundesligaspiels

Samstag, den 15. Oktober 2011

Frankfurt a. M./ Berlin (DAV). Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Geschädigten zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 24. Februar 2011 (AZ: 3 U 140/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Deutsche Anwaltauskunft