Partnerschaftsvermittlung im World wide web – Keine verkürzten Kündigungsfristen
Samstag, den 28. Januar 2012München/Berlin (DAV). Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im World wide web die vereinbarten Kündigungsfristen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 5. Mai 2011 (AZ: 172 C 28687/ten) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. [...]