Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bei vorheriger Mietminderung

Freitag, den 16. Oktober 2009

Mindert ein Mieter während der Vornahme von Modernisierungsmaßnahmen die Miete wegen Umbaulärms, so kann der Vermieter die Miete dieses Mieters nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen erhöhen, selbst wenn er die Miete der übrigen Mieter nicht erhöht (BGH, Urteil vom 14.10.2009, Az.:  VIII ZR 159/08).