BGB AT 13 i: Stellvertretung – Zulässigkeit der stv und Abgabe einer eigenen Willenserklärung

Montag, den 12. April 2010

Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht I. Stellvertretungsrecht, §§ 164 ff. BGB: Prüfungsschema zu Stellvertretung: Zulässigkeit, eigene Willenserklärung des Vertreters, Handeln im Namen des Vertretenen, Vertretungsmacht. Hier Zulässigkeit – bei allen Willenserklärungen außer den höchstpersönlichen Geschäften des Erb- und Familienrechts. Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch den Vertreter. [...]

BGB AT 14 c: Stellvertretung – Das Offenkundigkeitsprinzip und seine Ausnahmen (§ 164 I 2, II BGB)

Samstag, den 27. März 2010

Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht I. Stellvertretungsrecht, §§ 164 ff. BGB: Handeln im Namen des Vertretenen. Offenkundigkeitsprinzip. Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip: Bargeschäft des täglichen Lebens. Unternehmensbezogene Geschäfte. Hier jedenfalls Kontrahierung mit dem tatsächlichen Inhaber. Ratio dieser Ausnahme vom Offenkundigkeitsprinzip. Übungsfall zum Offenkundigkeitsprinzip. zwr.wiwi.uni-kl.de www.michael-hassemer.de

BGB AT 13 j: Stellvertretung, Botenschaft und Geschäftsfähigkeit. (Ein Gedicht)

Donnerstag, den 25. Februar 2010

Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht I. Stellvertretungsrecht, §§ 164 ff. BGB: Prüfungsschema zu Stellvertretung: Zulässigkeit, eigene Willenserklärung des Vertreters, Handeln im Namen des Vertretenen, Vertretungsmacht. Hier Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch den Vertreter. Abgrenzung zur Botenschaft (§ 120 BGB). Beschränkt geschäftsfähige Vertreter. Geschäftsunfähige Boten. Hierzu ein [...]

BGB AT 14 a: Stellvertretung – Abgabe eigener und Überbringung fremder Willenserklärungen

Sonntag, den 17. Januar 2010

Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht I. Stellvertretungsrecht, §§ 164 ff. BGB: Prüfungsschema zu Stellvertretung: Zulässigkeit, eigene Willenserklärung des Vertreters, Handeln im Namen des Vertretenen, Vertretungsmacht. Hier Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch den Vertreter. Abgrenzung zur Botenschaft (§ 120 BGB). Ermittlung anhand des objektiven Empfängerhorizonts, §§ 133, [...]