Zweite Abmahnung bei gleichartigem Wettbewerbsverstoß möglich?

Dienstag, den 1. Dezember 2009

Eine zweite Abmahnung eines Wettbewerbers aufgrund eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes ist grundsätzlich möglich, jedoch kann der Wettbewerber keinen Aufwendungsersatzanspruch mehr gegenüber dem Abgemahnten geltend machen (Hanseatisches OLG, Urteil vom 11.03.2009,  Az.: 5 U 35/08).