<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Schmerzensgeld &#187; Bundesverfassungsgericht</title>
	<atom:link href="http://schmerzensgeld24.de/category/bundesverfassungsgericht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://schmerzensgeld24.de</link>
	<description>Blog über Schmerzensgelder und andere Rechtsfragen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 May 2012 04:20:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
	<atom:link rel='hub' href='http://schmerzensgeld24.de/?pushpress=hub'/>
		<item>
		<title>Wohlwollendes Arbeitszeugnis – Anspruch auf Abschlusssatz</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/wohlwollendes-arbeitszeugnis-anspruch-auf-abschlusssatz/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/wohlwollendes-arbeitszeugnis-anspruch-auf-abschlusssatz/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 May 2012 16:15:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[nza]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[sseldorf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/wohlwollendes-arbeitszeugnis-anspruch-auf-abschlusssatz/</guid>
		<description><![CDATA[Die Frage, ob das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilende qualifizierte Arbeitszeugnis eine sog. Schlussformel/Abschlusssatz (z.B. „Für die weitere berufliche und personal Zukunft wünschen wir alles Gute“) zu enthalten hat, welche in der Praxis in verschiedenen Formen &#8211; als „Bedauernsformel“, „Dankesformel“ und/oder „Wünscheformel“ anzutreffen ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt. Nach dem Standpunkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage, ob das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilende qualifizierte Arbeitszeugnis eine sog. Schlussformel/Abschlusssatz (z.B. „Für die weitere berufliche und personal Zukunft wünschen wir alles Gute“) zu enthalten hat, welche in der Praxis in verschiedenen Formen &#8211; als „Bedauernsformel“, „Dankesformel“ und/oder „Wünscheformel“ anzutreffen ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt. Nach dem Standpunkt des Bundesarbeitsgerichts umfasst der gesetzliche Zeugnisanspruch derartige Schlusssätze nicht, vielmehr handelt es sich, sofern der Arbeitgeber tatsächlich derartige Erklärungen in das Arbeitszeugnis aufnimmt, um die Äußerung persönlicher Empfindungen, auf welche der Arbeitnehmer keinen Anspruch habe. Demgegenüber umfasst nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 03.eleven.2010, 12 Sa 974/10, NZA-RR 2011, 123 ff.) der Anspruch auf Zeugniserteilung ohne weiteres auch die Aufnahme einer freundlichen Schlussfloskel zur Wahrung der Höflichkeit eine solche Höflichkeit sei „Rheinkultur“.<br />
Auch wenn die gesetzlichen Regelungen keine Angaben zum Inhalt eines Arbeitszeugnisses enthalten, entspricht es allgemeiner Auffassung, dass das gesetzlich zu beanspruchende Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend abgefasst werden muss. Soweit sich ein gerichtlicher Vergleich auf die Formulierung beschränkt, der Arbeitgeber verpflichte sich zur Erteilung eines qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses, umschreibt dies allein den gesetzlichen Zeugnisanspruch. Demgegenüber werden in der arbeitsgerichtlichen Praxis &#8211; zumeist im Zuge eines Kündigungsrechtsstreits &#8211; bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs nicht selten zusätzliche Formulierungen über die Abfassung des Arbeitszeugnisses aufgenommen, welche nicht allein einen Streit um die Leistungsbewertung ausschließen, sondern gerade auch das mitunter schwierige Verhältnis von &#8220;Zeugniswahrheit&#8221; und &#8220;Wohlwollen&#8221; konkretisieren sollen. Hat der Arbeitgeber etwa die Kündigung auf den Vorwurf schwerwiegender Vertragsverletzungen gestützt und einigen sich die Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass die Berechtigung der erhobenen Vorwürfe ausgeräumt ist, so wird der Arbeitnehmer, um künftigem Streit um die Abfassung des Arbeitszeugnisses vorzubeugen, u. U. Wert auf die Klarstellung legen, dass die erhobenen Vorwürfe nicht nur „unerwähnt“, sondern „unberücksichtigt“ bleiben. Betrifft der Kündigungsrechtstreit das Arbeitsverhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers, so werden &#8211; wie die Praxis zeigt &#8211; allein mit der vergleichsweise vereinbarten Verpflichtung zur Erteilung eines „wohlwollenden“ Arbeitszeugnisses weitere Auseinandersetzungen über den Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht immer vermieden. Wird aus diesem Grunde in den gerichtlichen Vergleich die zusätzliche Formulierung aufgenommen, dass das zu erteilende Arbeitszeugnis dem weiteren beruflichen Werdegang „förderlich“ ist, so kommt hierin das Anliegen zum Ausdruck, das Zeugnis so zu formulieren, dass bei dessen Vorlage im Zuge einer Bewerbung dem Zeugnisleser ein zweifelsfrei positiver Eindruck vermittelt wird.<br />
Auch wenn guy also der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darin folgen will, dass der gesetzliche Zeugnisanspruch die Aufnahme einer derartigen „Abschlussformel“ nicht umfasst, weil es sich nach dem subjektiven Verständnis des Arbeitgebers oder auch den Anschauungen des Rechtsverkehrs um persönliche Gefühlsbekundungen deal with, ist nicht zweifelhaft, dass sich der Arbeitgeber vertraglich zur Aufnahme derartiger persönlicher Empfindungen in das zu erteilende Arbeitszeugnis wirksam verpflichten kann. Hat sich der Arbeitgeber also zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, welches das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmer fördern soll, gehören zum Zeugnisinhalt jedenfalls solche im Arbeitsleben verbreitete Formulierungen, wie eine sog. Schlussformel, deren Fehlen im Rechtsverkehr als auffällig angesehen wird (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 08.09.2011, Az: eight Sa 509/eleven).</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Wohlwollendes-Arbeitszeugnis-Anspruch-auf-Abschlusssatz_1629">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/wohlwollendes-arbeitszeugnis-anspruch-auf-abschlusssatz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Financial institution-AGB zur Auslagenumlegung gegenüber Verbrauchern unwirksam</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/financial-institution-agb-zur-auslagenumlegung-gegenuber-verbrauchern-unwirksam/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/financial-institution-agb-zur-auslagenumlegung-gegenuber-verbrauchern-unwirksam/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 May 2012 16:17:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB-Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[bestellt]]></category>
		<category><![CDATA[BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Financial]]></category>
		<category><![CDATA[financial institution]]></category>
		<category><![CDATA[Nachfolgende]]></category>
		<category><![CDATA[porti]]></category>
		<category><![CDATA[tig]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/financial-institution-agb-zur-auslagenumlegung-gegenuber-verbrauchern-unwirksam/</guid>
		<description><![CDATA[Nachfolgende AGB-Klausel in Financial institution-Verträgen ist nach § 307 BGB unwirksam und darf von Banken gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwendet werden, da die Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt und der Bank die Möglichkeit eröffnet, Auslagen in jeglicher Höhe gegenüber einem Verbraucher geltend zu machen: „Auslagen: Die &#8230;Bank… ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachfolgende AGB-Klausel in <a title="Financial institution" href="http://schmerzensgeld24.de/tag/financial-institution/">Financial institution</a>-Verträgen ist nach § 307 BGB unwirksam und darf von Banken gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwendet werden, da die Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt und der Bank die Möglichkeit eröffnet, Auslagen in jeglicher Höhe gegenüber einem Verbraucher geltend zu machen: „Auslagen: Die &#8230;Bank… ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die &#8230;Bank&#8230; in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).“ (<a title="Bundesgerichtshof" href="http://schmerzensgeld24.de/category/bundesgerichtshof/">Bundesgerichtshof</a>, Urteil vom 08.05.2012, Az: XI ZR sixty one/eleven ).</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Bank-AGB-zur-Auslagenumlegung-gegenueber-Verbrauchern-unwirksam_1621">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/financial-institution-agb-zur-auslagenumlegung-gegenuber-verbrauchern-unwirksam/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mietvertragskündigung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/mietvertragskundigung-zur-erfullung-offentlicher-aufgaben-des-vermieters/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/mietvertragskundigung-zur-erfullung-offentlicher-aufgaben-des-vermieters/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 May 2012 16:19:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[berechtigtes interesse]]></category>
		<category><![CDATA[bgh urteil]]></category>
		<category><![CDATA[erf]]></category>
		<category><![CDATA[llt]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Particular]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnraumvermieter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/mietvertragskundigung-zur-erfullung-offentlicher-aufgaben-des-vermieters/</guid>
		<description><![CDATA[Eine juristische Particular person des öffentlichen Rechts kann sich als Wohnraumvermieter für ein berechtigtes Interesse an einer Mietvertragskündigung auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr „nahestehende“ juristische Individual stützen, wenn diese öffentliche Aufgaben für sie erfüllt (BGH, Urteil vom 09.05.2012, Az: VIII ZR 238/11). Artikel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine juristische Particular person des öffentlichen Rechts kann sich als Wohnraumvermieter für ein <a title="berechtigtes Interesse" href="http://schmerzensgeld24.de/tag/berechtigtes-interesse/">berechtigtes Interesse</a> an einer Mietvertragskündigung auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr „nahestehende“ juristische Individual stützen, wenn diese öffentliche Aufgaben für sie erfüllt (BGH, Urteil vom 09.05.2012, Az: VIII ZR 238/11).</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Mietvertragskuendigung-zur-Erfuellung-oeffentlicher-Aufgaben-des-Vermieters_1620">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/mietvertragskundigung-zur-erfullung-offentlicher-aufgaben-des-vermieters/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Firmenwagen – Rückgabe bei Arbeitnehmererkrankung?</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/firmenwagen-ruckgabe-bei-arbeitnehmererkrankung/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/firmenwagen-ruckgabe-bei-arbeitnehmererkrankung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 May 2012 16:14:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsentgelt]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[regel]]></category>
		<category><![CDATA[ssen]]></category>
		<category><![CDATA[tung]]></category>
		<category><![CDATA[Woche]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/firmenwagen-ruckgabe-bei-arbeitnehmererkrankung/</guid>
		<description><![CDATA[Arbeitnehmer müssen ihren Firmenwagen an den Arbeitgeber in der Regel herausgeben, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung an den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmer müssen ihren Firmenwagen an den Arbeitgeber in der Regel herausgeben, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung an den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Damit ist sie vom Arbeitgeber nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es &#8211; wie im Drop von Krankheit &#8211; ohne Erhalt einer Gegenleistung für den Zeitraum der Entgeltfortzahlungspflicht (BAG, Urteil vom 14.twelve.2010, Az.: nine AZR 631/09). Arbeitnehmer und Arbeitgeber können in einem Arbeitsvertrag diesbezüglich jedoch eine andere Vereinbarung treffen.</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Firmenwagen-Rueckgabe-bei-Arbeitnehmererkrankung_1617">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/firmenwagen-ruckgabe-bei-arbeitnehmererkrankung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Stalker kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden!</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stalker-kann-vom-arbeitgeber-fristlos-gekundigt-werden/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stalker-kann-vom-arbeitgeber-fristlos-gekundigt-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 22 Apr 2012 16:15:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[ngt]]></category>
		<category><![CDATA[Stalker]]></category>
		<category><![CDATA[Verhalten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stalker-kann-vom-arbeitgeber-fristlos-gekundigt-werden/</guid>
		<description><![CDATA[Betreibt ein Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern Stalking (Emailzusendung, unerwünschte Anrufe, Einmischung in das Privatleben, Drohungen), so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob der Arbeitgeber den stalkenden Arbeitnehmer zuvor abmahnen muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den getätigten Stalkinghandlungen ab (BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az: two AZR 258/11). Artikel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Betreibt ein Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern Stalking (Emailzusendung, unerwünschte Anrufe, Einmischung in das Privatleben, Drohungen), so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob der Arbeitgeber den stalkenden Arbeitnehmer zuvor abmahnen muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den getätigten Stalkinghandlungen ab (BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az: two AZR 258/11).</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Stalker-kann-vom-Arbeitgeber-fristlos-gekuendigt-werden_1600">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stalker-kann-vom-arbeitgeber-fristlos-gekundigt-werden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Stellenbewerber – Auskunftsanspruch über eingestellten Bewerber?</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stellenbewerber-auskunftsanspruch-uber-eingestellten-bewerber/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stellenbewerber-auskunftsanspruch-uber-eingestellten-bewerber/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 16:15:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Ende]]></category>
		<category><![CDATA[eugh urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenausschreibung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stellenbewerber-auskunftsanspruch-uber-eingestellten-bewerber/</guid>
		<description><![CDATA[Ein Stellenbewerber dessen Bewerbung im Einstellungsverfahren eines Arbeitgebers trotz Erfüllung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt wird, hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob am Ende des Bewerbungsverfahrens ein Arbeitnehmer eingestellt wurde (EuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az: C-415/10). Artikel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Stellenbewerber dessen Bewerbung im Einstellungsverfahren eines Arbeitgebers trotz Erfüllung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt wird, hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob am Ende des Bewerbungsverfahrens ein Arbeitnehmer eingestellt wurde (EuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az: C-415/10).</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Stellenbewerber-Auskunftsanspruch-ueber-eingestellten-Bewerber_1599">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/stellenbewerber-auskunftsanspruch-uber-eingestellten-bewerber/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ehrverletzende Äußerungen in einem Gerichtsverfahren – Schmerzensgeldanspruch?</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ehrverletzende-auserungen-in-einem-gerichtsverfahren-schmerzensgeldanspruch/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ehrverletzende-auserungen-in-einem-gerichtsverfahren-schmerzensgeldanspruch/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 16:14:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Betroffene]]></category>
		<category><![CDATA[bgh urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Partei]]></category>
		<category><![CDATA[regel]]></category>
		<category><![CDATA[rfen]]></category>
		<category><![CDATA[seventy nine]]></category>
		<category><![CDATA[stgb]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ehrverletzende-auserungen-in-einem-gerichtsverfahren-schmerzensgeldanspruch/</guid>
		<description><![CDATA[Parteien in einem Gerichtsverfahren dürfen grundsätzlich alles vortragen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt wird. Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll vom angerufenen Gericht geprüft werden. Die Rechte des Betroffenen werden dadurch gewahrt, dass ihm im jeweiligen Gerichtsverfahren ausreichende Möglichkeiten zum Schutz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Parteien in einem Gerichtsverfahren dürfen grundsätzlich alles vortragen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt wird. Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll vom angerufenen Gericht geprüft werden. Die Rechte des Betroffenen werden dadurch gewahrt, dass ihm im jeweiligen Gerichtsverfahren ausreichende Möglichkeiten zum Schutz seiner Interessen bereitstehen. Ehrschutzklagen gegen getätigte Äußerungen in einem Gerichtsverfahren haben daher in aller Regel kein <a title="Rechtsschutzbedürfnis" href="http://schmerzensgeld24.de/tag/rechtsschutzbedurfnis/">Rechtsschutzbedürfnis</a> (BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az: VI ZR seventy nine/11).<br />
Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Wer der Staatsanwaltschaft oder der Polizei seinen Verdacht mitteilt, dass ein anderer eine strafbare Handlung begangen habe, berührt zwangsläufig die Ehre des anderen. Den berechtigten Belangen des in seiner Ehre Betroffenen ist durch die Norm des § 164 StGB (falsche Verdächtigung) sowie die Kostenregelung in § 469 StPO (Kostentragungspflicht des Anzeigenerstatters) für den Fall einer vorsätzlich oder leichtfertig erstatteten unwahren Anzeige Rechnung getragen. Für zivilrechtliche Abwehransprüche ist im Strafverfahren dagegen in der Regel kein Raum.</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Ehrverletzende-Aeusserungen-in-einem-Gerichtsverfahren-Schmerzensgeldanspruch_1598">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/ehrverletzende-auserungen-in-einem-gerichtsverfahren-schmerzensgeldanspruch/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Urlaubsreise – Vorverlegung des Rückflugs um ten Stunden ein Reisemangel?</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/urlaubsreise-vorverlegung-des-ruckflugs-um-ten-stunden-ein-reisemangel/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/urlaubsreise-vorverlegung-des-ruckflugs-um-ten-stunden-ein-reisemangel/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 16:15:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[bgh urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[ten]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsreise]]></category>
		<category><![CDATA[Vorverlegung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/urlaubsreise-vorverlegung-des-ruckflugs-um-ten-stunden-ein-reisemangel/</guid>
		<description><![CDATA[Wird der Rückflug bei einer Urlaubsreise um 10 Stunden vorverlegt, so stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und einen Reisemangel dar, der den Reiseveranstalter zum Schadensersatz gegenüber dem Reisenden verpflichtet (BGH, Urteil vom 17.04.2012, Az: X ZR 76/eleven). Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Urlaubsreise sehr günstig war. Artikel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird der Rückflug bei einer Urlaubsreise um 10 Stunden vorverlegt, so stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und einen Reisemangel dar, der den Reiseveranstalter zum Schadensersatz gegenüber dem Reisenden verpflichtet (BGH, Urteil vom 17.04.2012, Az: X ZR 76/eleven). Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Urlaubsreise sehr günstig war.</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Urlaubsreise-Vorverlegung-des-Rueckflugs-um-10-Stunden-ein-Reisemangel_1597">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/urlaubsreise-vorverlegung-des-ruckflugs-um-ten-stunden-ein-reisemangel/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGB Schuldrecht BT 2: Deliktsrecht, Bereicherungsrecht</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/bgb-schuldrecht-bt-2-deliktsrecht-bereicherungsrecht/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/bgb-schuldrecht-bt-2-deliktsrecht-bereicherungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 16:14:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[bgb schuldrecht]]></category>
		<category><![CDATA[schmerzensgeld24]]></category>
		<category><![CDATA[schmerzensgeld24.de]]></category>
		<category><![CDATA[schuldrecht bt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/bgb-schuldrecht-bt-2-deliktsrecht-bereicherungsrecht/</guid>
		<description><![CDATA[BGB Schuldrecht BT 2: Deliktsrecht, Bereicherungsrecht Unverb. Preisempf.: EUR fourteen,00 Preis:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><a target="_blank" href="http://www.amazon.de/BGB-Schuldrecht-BT-Deliktsrecht-Bereicherungsrecht/dp/3932944348%3FSubscriptionId%3DAKIAJ2VDKRZHZ5Z32ZXA%26tag%3Dschmerzensgeld-21%26linkCode%3Dxm2%26camp%3D2025%26creative%3D165953%26creativeASIN%3D3932944348" rel="nofollow">BGB Schuldrecht BT 2: Deliktsrecht, Bereicherungsrecht</a></h3>
<p><a target="_blank" href="http://www.amazon.de/BGB-Schuldrecht-BT-Deliktsrecht-Bereicherungsrecht/dp/3932944348%3FSubscriptionId%3DAKIAJ2VDKRZHZ5Z32ZXA%26tag%3Dschmerzensgeld-21%26linkCode%3Dxm2%26camp%3D2025%26creative%3D165953%26creativeASIN%3D3932944348" rel="nofollow"><img style="float:leftmargin: 0 20px 10px 0" src="" alt="BGB Schuldrecht BT 2: Deliktsrecht, Bereicherungsrecht" /></a></p>
<p><div style="float:right"><a target="_blank" href="http://www.amazon.de/BGB-Schuldrecht-BT-Deliktsrecht-Bereicherungsrecht/dp/3932944348%3FSubscriptionId%3DAKIAJ2VDKRZHZ5Z32ZXA%26tag%3Dschmerzensgeld-21%26linkCode%3Dxm2%26camp%3D2025%26creative%3D165953%26creativeASIN%3D3932944348" rel="nofollow"><img src="http://schmerzensgeld24.de/wp-content/plugins/WPRobot3/images/buynow-ger.gif" /></a></div>
<p>Unverb. Preisempf.: EUR fourteen,00</p>
<p><strong>Preis: EUR 14,00</strong>
</p>
<iframe style="margin-top: 10px;" src="http://www.amazon.de/reviews/iframe?akid=AKIAJ2VDKRZHZ5Z32ZXA&alinkCode=xm2&asin=3932944348&atag=schmerzensgeld-21&exp=2012-05-24T12%3A21%3A25Z&summary=0&truncate=5000&v=2&sig=TzHUrf1OzwhzlVRoi%2Ft6a5%2FSRPHDgpktaMZE1EOLQM4%3D" width="100%" height="450px"><p>Your browser does not support iframes.</p></iframe>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/bgb-schuldrecht-bt-2-deliktsrecht-bereicherungsrecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unwirksamkeit einer AGB-Klausel – Reichweite der Unwirksamkeit</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/unwirksamkeit-einer-agb-klausel-reichweite-der-unwirksamkeit/</link>
		<comments>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/unwirksamkeit-einer-agb-klausel-reichweite-der-unwirksamkeit/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 16:14:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB-Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[AGB-Klauseln]]></category>
		<category><![CDATA[Braunschweig]]></category>
		<category><![CDATA[rt]]></category>
		<category><![CDATA[Unwirksamkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsgestaltung]]></category>
		<category><![CDATA[verwendet werden]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/unwirksamkeit-einer-agb-klausel-reichweite-der-unwirksamkeit/</guid>
		<description><![CDATA[Wird eine AGB-Klausel von einem Gericht für unwirksam erklärt, darf sie vom Benutzer nicht mehr bei Neuverträgen verwendet werden. Bei Altverträgen darf sich der Benutzer nicht mehr auf diese Klausel berufen. Je nach Vertragsgestaltung sind die AGB-Klauseln des Altvertrages vollständig unwirksam und der Benutzer darf sich nicht mehr auf diese berufen(OLG Braunschweig, Beschluss vom fourteen.12.2011, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird eine AGB-Klausel von einem Gericht für unwirksam erklärt, darf sie vom Benutzer nicht mehr bei Neuverträgen verwendet werden. Bei Altverträgen darf sich der Benutzer nicht mehr auf diese Klausel berufen. Je nach Vertragsgestaltung sind die AGB-Klauseln des Altvertrages vollständig unwirksam und der Benutzer darf sich nicht mehr auf diese berufen(OLG Braunschweig, Beschluss vom fourteen.12.2011, Az.: 2 U 106/eleven).</p>
<p><a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.rakotz.de/Artikel/Unwirksamkeit-einer-AGB-Klausel-Reichweite-der-Unwirksamkeit_1594">Artikel</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://schmerzensgeld24.de/bundesverfassungsgericht/unwirksamkeit-einer-agb-klausel-reichweite-der-unwirksamkeit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

