« Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam | Home | Merkblatt einer Behörde im Internet ist falsch – Behördenhaftung? »
BVerwG 6 B 107.08 – Beschluss
von admin | 29. Mai 2009
1. Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen, ist abzulehnen, weil die Rechtsverfolgung aus den folgenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat …
Topics: Bundesverwaltungsgericht | Keine Kommentare »