« SR 3 Saarlandwelle – SR three – Rundschau um thirteen Uhr | Home | Ehemalige Heimkinder beim Bundesverfassungsgericht BVerG »
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall – Ersatz nach Haftungsquote
von admin | 10. Februar 2012
Beauftragt ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens, so kann er die diesbezüglich anfallenden Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote von der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung bzw. dem Schädiger ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az: VI ZR 133/eleven und VI ZR 249/11). Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden am Verkehrsunfall, so muss er die Kosten des Sachverständigengutachtens entsprechend seiner Mitverschuldensquote selbst tragen.
Topics: Bundesverfassungsgericht | Keine Kommentare »