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17.02.10Bundesverfassungsgericht-Urteil#3
von admin | 7. September 2010
Thomas Kallay, Hauptkläger gegen die Hartz-IV – Regelsätze und Brigitte Vallenthin, Sprecherin der Hartz IV -plattform zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts ((Hintergrund Infos: ’’Das BVerfG sieht durch Hartz-IV die Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verletzt. Thomas Kallay, dem Hauptkläger gegen die Hartz-IV – Regelsätze, ist es zu verdanken, dass diese enorm wichtige Existenfrage vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet ist. Am 20. Oktober 2009 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene (!) und Kinder (!) verhandelt. Ich bin, mit meiner Familie, einer der Kläger gegen die Hartz-IV-Regelsätze insgesamt.. -so zunächst Herr Kallay Brigitte Vallenthin, Sprecherin der Hartz IV – plattform: Hartz IV: 631 € nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts …Wir dürfen gespannt sein ….welchen Ablenkungsmanövern Ministerin von der Leyen versuchen wird, diesen neuen Regelsatz runterzurechnen. Zumal er ja zugleich ein gigantisches „Konjunktur-Paket“ ist, das dem schwächelnden Einzelhandel den viel beschworenen nötigen Aufschwung bescheren würde. Denn Hartz IV-Berechtigte haben einen jahrelang aufgestauten Nachholbedarf, der unmittelbar das „Wachstum“ ankurbeln könnte – wenn die Bundesregierung wollte.“ Wiesbaden, 17. Februar 2010…. ))
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