« Neue Kronzeugenregelung und Straffolgen entgegen Geldwäsche | Home | Rechtsschutzversicherungen drängen Angestellte zur Klage »
WLANs müssen gesichert sein: BGH-Urteil
von admin | 25. Mai 2010
Wer mit WLAN ins Internet geht, muss seinen Anschluss mit einem eigenen Passwort sichern. Das entschied der Bundesgerichtshof. Wenn jemand sich unbefugt in seine Verbindung einwählt und Daten missbraucht, können andere daraus aber keinen Anspruch auf Schadensersatz ableiten. Das hat direkte Folgen für eine Duisburger Studentenkneipe: Außerhalb der Öffnungszeiten wurde aus dem Internet ein Pornofilm über den drahtlosen Anschluss der Kneipe heruntergeladen. Nach dem BGH-Urteil sind die Zeiten des kostenlosen Surfens in der Studentenkneipe vorbei.
Topics: Bundesgerichtshof | Keine Kommentare »