« Florian Knauer Science Slam Berlin 11022010_Teil_2.wmv | Home | Voll krass Bushido hat Töne geklaut »
Sterbehilfe in Deuschland erlaubt German court rules on euthanasia
von admin | 9. Juli 2010
Der eine Fall: Ein Komapatient bekommt keine Nahrung mehr. Der andere Fall: Ein Arzt oder Angehöriger schneidet den Versorgungsschlauch durch. Gibt es einen Unterschied? Nein, mit einer Patientenverfügung ist beides legal, urteilt der Bundesgerichtshof – und hat damit Sterbehilfe neu definiert. Germany’s highest civil court hands down a landmark ruling saying assisted suicide is not a criminal offense, if requested by the dying patient.
Topics: Bundesgerichtshof | 2 Kommentare »
Am 9. Juli 2010 um 12:03 Uhr
@mardastheEitheist Es ist ein schweres Thema ob Christ oder Unchrist
Am 9. Juli 2010 um 12:08 Uhr
Höhö, bisher noch nie eine Deutsche auf englisch übersetzt gesehen…
Jedenfalls sehr löblich, dass man sich vom Dogma der Pflicht auf Leben lösen kann, wenn es der Patient in geistiger Klarheit verfügt. Eine sehr wichtige Sache, die ich begrüße.