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Wann ist man im steuerrechtlichen Sinne Mitunternehmer an einer Personengesellschaft?
von admin | 31. Juli 2009
Mitunternehmer ist man im steuerrechtlichen Sinne an einer Personengesellschaft nur dann, wenn man an deren Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Unternehmenswert beteiligt wird (Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.04.2009, Az.: II-R-26/07).
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