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Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach 14 Monate noch möglich

von admin | 29. Juni 2009

Ein Beschuldigter muss im Rahmen eines Strafverfahrens immer damit rechnen, dass es zu neuen Erkenntnissen kommt, auf dessen Grundlage eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung angeordnet werden kann (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.04.2009, Az.: 1 Ws 102/09).  

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