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Verstoß gegen Rauchverbot kann Kündigung rechtfertigen!
von admin | 31. März 2009
Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt kündigen, wenn dieser gegen das betrieblich bestehende Rauchverbot verstößt und zuvor deswegen bereits abgemahnt und mehrfach verwarnt wurde (vgl. LAG Köln, Urteil vom 01.08.2008, Az.: 4 Sa 590/08).
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