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Vereinbarung von Erfolgshonoraren bei Baustreitigkeiten möglich

von admin | 26. Februar 2009

Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in bestimmten Einzelfällen Erfolgshonorare mit ihren Mandanten vereinbaren. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zulässig sind Erfolgshonorare unter anderem dann, wenn der Mandant einerseits finanziell nicht in dazu in der Lage ist, einen Anwalt zu beauftragen, um sein Recht zu erstreiten, andererseits zu wohlhabend, um staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen zu können.

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