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Unzumutbare Arbeitsbedingungen – Kündigungsgrund für Arbeitnehmer
von admin | 31. Juli 2009
Herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen an einem Arbeitsplatz, so kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen und erhält trotz seiner Eigenkündigung sofort Arbeitslosengeld und keine Sperrzeit von 12 Wochen (LSG Hessen, Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).
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