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Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen
von admin | 2. Dezember 2009
Um einen Wettbewerbsverstoß festzustellen, kann ein Unternehmer einen Detektiv einsetzen. Von seinem Wettbewerber kann er dann – zumindest teilweise – die Detektivkosten ersetzt bekommen, wenn ein konkreter Verdacht vorlag, der sich bestätigte. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene die vom Detektiv getroffenen Feststellungen nicht mit eigenen Mitteln treffen kann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte am 23. September 2009 (AZ: 6 U 52/09) einen Wettbewerber, von den einem Unternehmer entstandenen Detektivkosten von rund 32.000 Euro 11.000 Euro zu zahlen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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