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Unpünktlichkeit rechtfertigt Kündigung!

von admin | 26. Februar 2009

Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zu seinem Arbeitsplatz, so kann der Arbeitgeber ihn – nach vorheriger Abmahnung – verhaltensbedingt kündigen (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.10.2008, Az.: 5 Sa 746/08).

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