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Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit keine Haftung
von admin | 30. März 2010
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, riskiert grundsätzlich bei einem Unfall einen Teil des Schadens zu bezahlen. Dies gilt aber nicht, wenn der Unfallgegner ganz überwiegend die Schuld trägt. Dies ist dann der Fall, wenn der Unfallgegner kurz nach dem Einfädeln auf die Autobahn auf die Überholspur zieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 17. Juni 2009 (AZ: 5 U 797/08) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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