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Tiere verringern Erbschaftssteuer nicht
von admin | 30. März 2010
Wer einen Hund erbt und ihn versorgt, kann die Kosten für die Tierpflege nicht von der Erbschaftssteuer abziehen Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Erbe im Testament zur Sorge für das Tier verpflichtet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. Juni 2009 (AZ: II B 1 49/08) hervor, wie die Deutsche Anwaltsauskunft mitteilt.
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