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Telefonanschlusssperre bei Zahlungsverzug

von admin | 29. August 2009

Die von einem Telefonunternehmen verwendete AGB-Klausel „…. ist zur teilweisen oder vollständigen Sperre der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere des Zugangs des Kunden zu den Mobilfunknetzen berechtigt, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.“ ist unwirksam (LG Itzehoe, Urteil vom 19.09.2008, Az.: 10 O 91/08).

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