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Schwimmbadverbot in öffentlichem Bad
von admin | 27. Februar 2010
Einem Besucher eines öffentlichen Schwimmbads kann ein Schwimmbadverbot (Hausverbot) erteilt werden, wenn dieser wiederholt andere Besucher beim Schwimmen stört oder diese beschimpft (VG Neustadt (Weinstraße), Az: 4 L 81/10.NW, Urteil vom 10.02.2010). Jeder Besucher eines Schwimmbades muss sich gleichermaßen an die geltende Haus- und Badeordnung halten.
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