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Schönheitsoperation und Aufklärungspflicht des Arztes
von admin | 31. Juli 2009
Ein Arzt muss einen Patienten vor einer Schönheitsoperation über deren Risiken umfassend und sorgfältig aufklären und die spätere Operation ordnungsgemäß dokumentieren (VG Mainz, Az.: BG-H 1/09.MZ).
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