« | Home | »

Reiseantritt durch Reiseunternehmen missverständlich formuliert

von admin | 18. August 2010

Formuliert ein Reiseunternehmen den Reiseantritt (Tag und Uhrzeit) missverständlich und kann der Reisende die Reise aus diesem Grunde nicht antreten bzw. nicht zeitgerecht antreten, so kann er vom Reiseveranstalter die Rückerstattung des Reisepreises verlangen (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.06.2010, Az: 15 S 9612/09).

View full post on News

Topics: Artikel | Keine Kommentare »

Einen Kommentar schreiben

*