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Probezeitkündigung – Mitteilungspflichten an Personalrat

von admin | 24. April 2009

Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der sich noch in der Probezeit befindet, so muss er dem Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nicht das Lebensalter und die Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitsnehmers mitteilen (BAG, Urteil vom 23.04.2009, Az.: 6 AZR 516/08). 

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