« Missbräuchliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen | Home | Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers »
Missbräuchliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen
von admin | 30. September 2009
Ein Abmahner handelt missbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn er einen Gerichtsstand wählt, der weit von seinem eigenen und dem Gerichtsstand des Abgemahnten liegt (OLG Brandenburg, Urteil vom 22.09.2009, Az.: 6 W 93/09).
Topics: Artikel | Keine Kommentare »