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Mietminderung bei unter Vorbehalt gezahlter Miete
von admin | 30. September 2009
Zahlt ein gewerblicher Mieter die Miete wegen Mietmängeln unter Vorbehalt, so kann er auch später noch unter Vorbehalt gezahlte Mietzahlungen aufgrund von Mietminderungsansprüchen vom Vermieter zurückfordern (LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 23 O 416/08).
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