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Mäharbeiten – Haftung für hochgeschleuderte Steine

von admin | 15. August 2010

Werden Mäharbeiten durch Mitarbeiter der öffentlichen Hand nahe der Fahrbahn oder im Verkehrsraum vorgenommen, haftet die jeweilige Behörde bzw. das Land auf Schadensersatz, wenn durch die Mäharbeiten Steine hochgeschleudert werden und gegen vorbeifahrende Fahrzeuge prallen (LG Coburg, Urteil vom 27.04.2010, Az: 22 O 48/10).

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