« Kanzleivideo www.rechtsanwaelte-ls.de | Home | Zahlung bei als Minderjährige bei Internetseiten? »
Mäharbeiten – Haftung für hochgeschleuderte Steine
von admin | 15. August 2010
Werden Mäharbeiten durch Mitarbeiter der öffentlichen Hand nahe der Fahrbahn oder im Verkehrsraum vorgenommen, haftet die jeweilige Behörde bzw. das Land auf Schadensersatz, wenn durch die Mäharbeiten Steine hochgeschleudert werden und gegen vorbeifahrende Fahrzeuge prallen (LG Coburg, Urteil vom 27.04.2010, Az: 22 O 48/10).
View full post on News
Topics: Artikel | Keine Kommentare »