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Krankheitsbedingte Kündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz

von admin | 29. Mai 2009

Bevor der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigt muss er zwingend prüfen, ob der Arbeitsnehmer auf einem anderen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden kann (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.04.2009, Az: 10 Sa 495/08).

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