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Krankheit und bereits genehmigter Urlaub

von admin | 26. August 2009

Selbst wenn ein Arbeitnehmer länger krank war, kann der Arbeitgeber nicht von ihm verlangen, dass er seinen genehmigten Erholungsurlaub verschiebt oder völlig zurückstellt (Landesarbeitsgerichts Bremen, Az.: 2 Sa 11/08). 

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