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Krankentagegeldanspruch arbeitsplatzabhängig?

von admin | 29. April 2009

Besteht die Arbeitsunfähigkeit nur an dem bisher ausgeübten Arbeitsplatz und könnte die Arbeitstätigkeit an einem anderen Arbeitsplatz ohne weiteres ausgeübt werden, so liegt keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherungen vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.02.2008, Az.: 5 U 65/05). 

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