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Gemeindehaftung für Sport- und Spielplätze
von admin | 27. Februar 2010
Eine Gemeinde haftet gegenüber den Bürgern für den ungefährlichen und technisch einwandfreien Zustand ihrer Sport- und Spielplätze. Bei der Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten haftet die Gemeinde als Betreiberin der Sport- und Spielplätze auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (Thüringer Oberlandesgericht, Az: 4 U 594/09, Urteil vom 10.02.2010). Im vorliegenden Fall verletzte sich ein Bürger an einer beschädigten Zaunanlage eines Sportplatzes.
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