« | Home | »

Fotografieren erlaubt

von admin | 28. Juli 2010

München/Berlin (DAV) Ein Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Belege seiner Nebenkostenabrechnung. Das umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln wie Fotoapparat oder Scanner, soweit die Belege dabei nicht beschädigt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21. September 2009 (AZ: 412 C 34593/08).

View full post on Deutsche Anwaltauskunft

Topics: Artikel | Keine Kommentare »

Einen Kommentar schreiben

*