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Fahrzeugdiebstahl, da Zündschlüssel nicht abgezogen!
von admin | 27. März 2009
Wer im Ausland den Zündschlüssel in seinem Fahrzeug stecken lässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt, handelt grob fahrlässig, so dass die Kaskoversicherung leistungsfrei wird, wenn das Fahrzeug aufgrund dieses Verhaltens gestohlen wird (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 07.11.2008, Az.: 5 U 153/08).
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