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Buchung eines Vierbettzimmers – Zwei Zustellbetten ausreichend

von admin | 8. Juli 2010

Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten ist ausreichend. Dies entschied das Amtsgericht München am 22. Oktober 2009 (AZ: 113 C 11690/09). Im Übrigen sind Mängel einer Reise vor Ort anzuzeigen und nach der Reise fristgemäß (binnen eines Monats) anzumelden, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.

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