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Buchung eines Vierbettzimmers – Zwei Zustellbetten ausreichend
von admin | 8. Juli 2010
Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten ist ausreichend. Dies entschied das Amtsgericht München am 22. Oktober 2009 (AZ: 113 C 11690/09). Im Übrigen sind Mängel einer Reise vor Ort anzuzeigen und nach der Reise fristgemäß (binnen eines Monats) anzumelden, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.
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