« | Home | »

Betriebsbedingte Kündigung aufgrund schlechter Geschäftslage

von admin | 28. August 2009

Viele Arbeitgeber bauen zur Zeit Arbeitsplätze mit der Begründung ab, die Geschäftslage sei schlecht bzw. die Aufträge seien eingebrochen. Diese pauschale Begründung reicht jedoch nicht für eine betriebsbedingte Kündigung aus………….

Topics: Artikel | Keine Kommentare »

Einen Kommentar schreiben

*