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Bei Betriebsübergang gilt ein Sanierungstarifvertrag fort
von admin | 28. August 2009
Wird im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen zwischen einem Insolvenzverwalter und der Gewerkschaft ein Sanierungstarifvertrag geschlossen, so gilt dieser auch für eine nichttarifgebundene Erwerberin der Firma nach einem Betriebsübergang(BAG, Urteil vom 26.08.2009, Az.: 4 AZR 280/08).
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