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Arbeitnehmerfreistellung von Schadensersatzansprüchen
von admin | 27. Juni 2009
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, muss er den ihm zustehenden Freistellungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber dann geltend machen, wenn er seine Rechtsverteidigung gegen den Schadensersatzanspruch des Dritten einstellt (BAG, Urteil vom 25.06.2009 – 8 AZR 236/08).
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