« | Home | »

Arbeitnehmerfreistellung von Schadensersatzansprüchen

von admin | 27. Juni 2009

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, muss er den ihm zustehenden Freistellungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber dann geltend machen, wenn er seine Rechtsverteidigung gegen den Schadensersatzanspruch des Dritten einstellt (BAG, Urteil vom 25.06.2009 – 8 AZR 236/08). 

Topics: Artikel | Keine Kommentare »

Einen Kommentar schreiben

*