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Abmahnung verbraucht Kündigungsrecht
von admin | 27. April 2009
Mahnt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen einem Fehlverhalten ab, so kann er dem Arbeitnehmer wegen dem abgemahnten Vorfall nicht mehr kündigen (BAG v. 6.3.2003, 2 AZR 128/02, NZA 2003 S. 1388).
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