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„durchgeknallter Staatsanwalt“ immer eine Beleidigung?
von admin | 27. Juni 2009
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bezeichnung als „durchgeknallt“ nicht unbedingt als eine unzulässige Schmähkritik anzusehen, da der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen ist und eine Abwägung zwischen Schmähkritik und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG zu erfolgen hat(BVerfG, Beschluss vom 12.05.2009, Az.: 1 BvR 2272/04).
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