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„Dicke Eier an Ostern“ – Kündigung nicht zwingend bei verbaler sexueller Belästigung
von admin | 8. April 2009
Rein verbale sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz rechtfertigen nicht unbedingt eine Kündigung. Sie ist insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn der Angestellte jahrelang unbeanstandet gearbeitet hat. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist in solchen Fällen auch eine Abmahnung denkbar. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Gerichts vom 2. September 2008 (AZ: 7 Ca 1837/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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