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„Betreten auf eigene Gefahr“ gilt auch im Wald

von admin | 5. März 2009

Waldbesucher müssen sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen, das heißt auf plötzliche Hindernisse gefasst sein und rechtzeitig reagieren können. Wer dies nicht beachtet, kann für einen Unfall nicht den Waldbesitzer verantwortlich machen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 9. Januar 2008 (AZ: 19 U 28/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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