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Wenn es in einem Preisausschreiben heißt: der Rechtsweg ist ausgeschlossen, kann der Gewinn nicht eingeklagt werden. Stimmt´s?
von admin | 29. März 2009
Ein fast nicht mehr zu überbietendes Beispiel dreister Volksverdummung ist der Satz: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!“, den man in jedem Preisausschreiben findet…
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