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Unterhalt: erklärt von Sören Machleb – Rechtsanwalt in Bochum
von admin | 23. Juni 2010
Das Familienrecht unterscheidet beim Unterhalt zwischen zwei großen Bereichen: dem Unterhalt zwischen Ehepartnern (Ehegattenunterhalt) bzw. Lebenspartnern nach einer Trennung (Trennungsunterhalt) oder Scheidung (Geschiedenenunterhalt) und dem Unterhalt für Kinder (Kindesunterhalt) und weitere Verwandte, wie den Eltern oder den Großeltern (Verwandtenunterhalt). Hier gibt Ihnen Sören Machleb, Rechtsanwalt in Bochum, einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt. Weiterführende Informationen über den Unterhalt finden Sie auf www.machleb.eu. Besuchen Sie außerdem auch unseren YouTube-Channel unter youtube.com/RechtsanwaltMachleb für weitere Videos zum Thema Familienrecht.
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