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Sollte man sich einen Anwalt nehmen, ohne Rechtsschutzversicherung?

von admin | 29. August 2010

Wenn man definitiv im Recht ist…

Es geht um eine gewonnene Auktion bei Ebay, der Artikel wurde allerdings vorher schon verkauft.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Werde versuchen, mich so mit ihm zu einigen. Falls das aber nicht möglich ist, wie schaut das aus, wenn ich mir einen Anwalt nehme, ohne so eine Versicherung? Kommen da hohe Kosten auf mich zu?
Nachtrag: Der Preisunterschied ist 999€ – 166€, also 833€, sagen wir 800.

Topics: Anwälte | 10 Kommentare »

10 Reaktionen zu “Sollte man sich einen Anwalt nehmen, ohne Rechtsschutzversicherung?”

  1. Sunnyflower Says:
    Am 29. August 2010 um 12:29 Uhr

    Es kommen sehr hohe Kosten auf Dich zu. Wende Dich an den Verbraucherschutz, vielleicht können sie Dir einen kostenlos zu Verfügung stellen.

  2. Max L Says:
    Am 29. August 2010 um 12:35 Uhr

    recht haben und recht bekommen ist leider nicht immer das gleiche :(

    anwalt kostet immer geld, wird aber eben bei bedarf und vorhandensein von der rechtsschutzversicherung ..

    die im übrigen ein der wenig sinnvollen versicherungen ist, die man haben sollte

  3. Susi B Says:
    Am 29. August 2010 um 13:30 Uhr

    Es gibt mittlerweile Rechtsurteile die Verkäufe wie von Ebay regeln.
    Ich würde mir, wenn “Unstimmigkeiten online klären” nichts bringt, einen Anwalt nehmen.
    Ruf vorher einfach den Anwalt deiner Wahl an und frag nach den Kosten.
    Es gibt, glaub ich, einmalige kostenlose Hilfe irgendwo, frag einfach nach, oder beim Verbraucherschutz.

  4. nieniqe Says:
    Am 29. August 2010 um 14:04 Uhr

    erstberatung und vielleicht ein brief schätz ich so auf 120-180€.-immer gut abwägen und nicht gutes geld schlechtem hinterherwerfen,auch wenn es ärgerlich ist.-

  5. ffmxenos Says:
    Am 29. August 2010 um 14:18 Uhr

    Es gibt soetwas wie ein Erstberatungsgespräch. Das bewegt sich so zwischen 150 und 250 Euro.

    Danach sollte der Anwalt in der Lage sein, etwas über die Erfolgsaussichten zu sagen. Bei 50:50 und schlechter, dann lieber die Finger davon lassen.

  6. angel85w2002 Says:
    Am 29. August 2010 um 14:57 Uhr

    naja kommt drauf an worum es geht denn ein Anwalt ohne Rechtsschutz ist verdammt teuer musste für ein gespräch von 15 minuten fast 300€ zahlen, also versuch dich zu einigen ist preiswerter

  7. * Says:
    Am 29. August 2010 um 15:50 Uhr

    ich habe bisher 3 x im leben einen anwalt gebraucht, alle drei waren unterschiedlich gut, einer war in seiner gebührenforderung angemessen, einer hat mich mein gesamtes erspartes gekostet und der dritte war einfach nur spitzenklasse.
    du musst vorher fragen, dann weisst du in etwa, was auf dich zukommt.

  8. consejero para el bienestar Says:
    Am 29. August 2010 um 16:07 Uhr

    Im zweifelsfalle kannst du dir einen beratungsschein beim Amtsgericht holen. wenn du zum Beispiel Sozialhilfe oder H4 bzw nur ein geringes Einkommen hast , kannst du Prozesskostenhilfe und beratungsschein beim Amtsgericht für deinen zuständigen wohnbezirk beantragen. mfg

  9. queen mary Says:
    Am 29. August 2010 um 16:49 Uhr

    Zuerst solltest Du einmal abwägen, wie hoch der Preisunterschied des Ebay-Artikels gegenüber eines regulären Artikels aus dem Laden ist und ob es sich hierfür lohnt, einen Rechtsstreit anzufangen. Ein Rechtsstreit kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Ich würde den Vorfall zunächst bei Ebay melden und gleichzeitig solltest Du versuchen, Dich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen. Gelingt das nicht, bleibt Dir eigentlich nur übrig, Dich zu ärgern. Aber das ist immer noch billiger, als die Anwaltskosten, die Du im schlechtesten Fall selbst tragen müsstest.

  10. Alfred l Says:
    Am 29. August 2010 um 17:28 Uhr

    Versuchs mit einem Pflichtverteiger. Aber die taugen nichts. Ohne Moos ist eben auch hier nix los.

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