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Mitarbeiterkontrolle – rechtliche Grundlagen
von admin | 30. Juni 2009
Die Hauptleistungen in einem Arbeitsverhältnis bestehen darin, dass der Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung erbringt und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hierfür eine Vergütung zahlt. Der Arbeitnehmer ist somit zur Leistung der vertraglich vereinbarten Dienste gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, für die er bezahlt wird.
Der Arbeitgeber oder der Personalverantwortliche will daher zur „Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung“ dafür Sorge tragen, dass sich die Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit auch „nur betrieblichen Beschäftigungen“ widmen und betriebliche Mittel nicht für eigene Zwecke entfremden. Ferner will der Arbeitgeber verhindern, dass sein Eigentum entwendet wird. Die vorgenannten Punkte kann der Arbeitgeber nur durch eine entsprechende Mitarbeiterkontrolle seiner Arbeitnehmer erreichen.
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