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Längere Kündigungsfrist

von admin | 8. Mai 2010


www.premium-rechtsanwalt.com informiert über aktuelle Urteile. http – Arbeitsrecht Längere Kündigungsfrist für Jüngere Die Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB) stellt eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar und ist daher unwirksam. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof in seinem Beschluss vom 19.01.2010 Az. C-555/07. Den vollständigen Artikel finden Sie unter www.premium-rechtsanwalt.com

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